Die GoBD ergänzen und konkretisieren die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf den ordnungsgemäßen Umgang mit digitalen Dokumenten im Unternehmen. Die aktuellen GoBD 2020 wurden durch ein Schreiben des BMF vom 28.11.2019 veröffentlicht und gelten ab dem 01. Januar 2020. In der GoBD wird auch die Erstellung einer Verfahrensdokumentation gefordert.

Oftmals sprechen wir von revisionssicherer oder rechtssicherer Archivierung. Dies bedeutet, dass unsere DMS-Lösungen PROXESS und HABEL DMS den Vorschriften der GoBD entsprechen. Die GoBD-Konformität unserer Lösungen lassen wir uns regelmäßig durch eine TÜV-Zertifizierung bestätigen.

Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung:
Auf Verlangen der Finanzverwaltung müssen im Rahmen einer Prüfung auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden. Dies kann in der Praxis einige Probleme bereiten. Daher werden vom BMF diese ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt: 2019-11-28-GoBD-Ergaenzende-Informationen-zur-Datentraegerueberlassung