Compliance bedeutet im Kern die Einhaltung gültiger Gesetze und Richtlinien. In Bezug auf DMS-Systeme müssen insbesondere die Aspekte Aufbewahrungspflicht, Datensicherheit und Datenschutz berücksichtigt werden. Neben den allgemeinen Gesetzen, regeln die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz GoBD – wie mit elektronisch archivierten Dokumenten umzugehen ist. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen, ist eine Verfahrensdokumentation notwendig.